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DatenschutzAktualisiert am 05. Mai 2026

Wie wir mit Ihren Daten umgehen — und was wir nicht tun.

Diese Seite sagt Ihnen genau, welche Daten nis2insights.com von Ihnen erhebt, warum, was wir damit tun und welche Rechte Sie daran haben. Wir haben sie so knapp wie möglich gehalten, ohne etwas Wesentliches auszulassen.

Anbieter von nis2insights.com — Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) — ist die RENFELD LEBANON, mit Sitz in Jounieh, Libanon. Vollständige Anbieterangaben auf unserer Seite Impressum.

Was wir erheben

Wir erheben drei Dinge, allesamt minimal.

Einen Spracheinstellungs-Cookie. Wenn Sie eine Sprache wählen — ausdrücklich über den Sprachumschalter oder implizit beim ersten Besuch über den Accept-Language-Header, den Ihr Browser sendet — setzen wir einen Cookie namens NEXT_LOCALE, um Ihre Wahl zu merken. Der Cookie enthält nichts weiter als einen zweistelligen Sprachcode (en, fr, de, es, it). Er läuft nach einem Jahr ab. Er gilt als unbedingt erforderlicher Cookie nach der ePrivacy-Richtlinie — er bedarf keiner Einwilligung, und ohne ihn lässt sich die Seite nicht betreiben.

Aggregierte, cookielose Reichweitenmessung. Wir nutzen Plausible Analytics, um Besuche auf der Seite zu zählen und zu verstehen, welche Beiträge gelesen werden. Plausible wurde bewusst gewählt, weil es cookielos arbeitet, keine Einzelpersonen verfolgt, keine Fingerprinting-Techniken einsetzt und selbst in der Europäischen Union gehostet ist. Die von Plausible erfassten Daten sind vollständig aggregiert: Seiten-URL, Referrer (woher Sie kommen, falls vorhanden), Land (abgeleitet aus Ihrer IP, die Plausible nicht speichert), Browser- und Betriebssystem-Familie. Es wird keine Kennung für Sie erzeugt. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO); die Abwägung fällt zugunsten der Verarbeitung aus, weil die Daten irreversibel aggregiert und nie auf Sie als Person rückführbar sind.

Lokaler Browser-Speicher für den Selbstcheck. Wenn Sie den 21-Punkte-Selbstcheck ausfüllen, werden Ihre Antworten im localStorage Ihres Browsers unter dem Schlüssel nis2:checklist:v1 abgelegt. Sie verlassen nie Ihr Gerät. Wir haben keine Kopie. Wechseln Sie Browser oder Gerät, beginnen Sie von vorn; löschen Sie Ihre Browserdaten, sind die Antworten weg.

Was wir nicht erheben

Wir schalten keine Werbung. Wir binden keine Drittskripte ein (kein Google Analytics, kein Facebook Pixel, kein Hotjar, kein Intercom). Wir verkaufen oder teilen keine Daten mit Dritten. Die Schriften dieser Seite sind selbst gehostet; die Bilder werden aus unserer eigenen Infrastruktur ausgeliefert. Es gibt keinen Cookie-Banner, weil aus strenger Lesart von ePrivacy-Richtlinie und DSGVO nichts einwilligungspflichtig ist.

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren — etwa für eine Frage, einen Auskunftsantrag oder die Abmeldung von einem künftigen Newsletter — bewahren wir die Nachricht und unsere Antwort so lange auf, wie es zur Bearbeitung erforderlich ist, höchstens jedoch drei Jahre nach dem letzten Kontakt zu rechtlichen Zwecken.

Wo die Daten liegen

Die Seite selbst läuft auf Cloudflare Workers. Cloudflare, Inc. ist in den Vereinigten Staaten niedergelassen und nach dem EU–US Data Privacy Framework zertifiziert. EU-Anfragen werden typischerweise über die europäischen Cloudflare-PoPs (Frankfurt, Paris, Amsterdam u. a.) ausgeliefert, das Unternehmen selbst ist aber eine US-Gesellschaft. Plausible Analytics ist in der Europäischen Union (Deutschland) gehostet.

Ihre Rechte

Die Daten, die wir serverseitig vorhalten, sind bewusst minimal. Der Spracheinstellungs-Cookie enthält einen zweistelligen Sprachcode; die Reichweitenmessung ist irreversibel aggregiert und kann nicht auf Sie zurückgeführt werden; die Antworten des Selbstchecks bleiben in Ihrem Browser. Wenn Sie Cookies und localStorage für nis2insights.com in Ihrem Browser leeren, entfernen Sie damit alles, was wir zu Ihnen halten — bis auf aggregierte Zählungen, die keine Person identifizieren.

Ein eigener Kanal für formelle datenschutzrechtliche Anfragen sowie gegebenenfalls die Benennung eines EU-Vertreters werden veröffentlicht, sobald sich die europäische Präsenz der Publikation formalisiert. Unabhängig davon haben Sie jederzeit das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzlandes einzulegen.

Aktualisierungen

Diese Erklärung ist am Seitenfuß datiert. Wesentliche Änderungen — etwa die Aufnahme eines neuen Auftragsverarbeiters oder einer neuen Verarbeitungskategorie — werden mindestens 30 Tage lang oben auf der Seite hervorgehoben.